DELE-Prüfungen

Die DELE-Prüfungen werden nach den Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) und dem Handbuch für den Bezug der Prüfungen zum GERS gestaltet, die beide vom Europarat erstellt wurden.
Das Repertoire an sprachlichen Inhalten, die in die DELE-Prüfungen aufgenommen werden können, ist in dem Dokument Plan Curricular Plan des Instituto Cervantes festgelegt. Niveles de Referencia del español (NRE), das vom Instituto Cervantes auf der Grundlage der CEFR-Deskriptoren entwickelt wurde.

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Wie kann man sich anmelden?

Die Anmeldung zu den Prüfungen muss über die vom Instituto Cervantes bereitgestellten Mittel innerhalb der festgelegten Fristen erfolgen. Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für das DELE-Examen anzumelden

  • Online, über dieses Portal, wenn Sie sich in Spanien anmelden (für alle Stufen außer der Schule).
  • In jedem Prüfungszentrum, wenn die DELE-Prüfungen außerhalb Spaniens stattfinden.

Die Zahlung der Anmeldegebühren kann über die vom Instituto Cervantes festgelegten Zahlungsmittel (im Falle der Online-Anmeldung auf elektronischem Wege) oder über das entsprechende Prüfungszentrum erfolgen (immer unter Angabe des Begriffs „Matrícula DELE“ zusammen mit dem Datum der Prüfung und dem akademischen Niveau des gewünschten Diploms).

Um sich für diese Prüfungen anzumelden, müssen Sie neben anderen obligatorischen persönlichen Angaben auch eine eindeutige E-Mail-Adresse des Kandidaten angeben. Diese E-Mail-Adresse, für deren ordnungsgemäße Funktion der Kandidat verantwortlich ist, wird, sofern vom DELE-Prüfungszentrum oder dem Instituto Cervantes eingerichtet, für die Kommunikation aller Aspekte im Zusammenhang mit dem Instituto Cervantes und den DELE-Diplomen, ihren Prüfungsterminen und der Mitteilung Ihrer Noten oder der Entscheidungen über die Notenüberprüfung verwendet.

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Häufig gestellte Fragen

Die aktuelle Gesetzgebung (Gesetz 12/2015 vom 24. Juni und Gesetz 19/2015 vom 13. Juli), die das Verfahren zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt regelt, sieht unter anderem vor, dass die Bewerber zwei Tests bestehen müssen, die vom Instituto Cervantes konzipiert und durchgeführt werden: Das DELE-Spanischdiplom auf der Stufe A2 oder höher, mit dem Grundkenntnisse der spanischen Sprache nachgewiesen werden, und der Test über die spanischen verfassungsrechtlichen und soziokulturellen Kenntnisse (CCSE), mit dem Kenntnisse über die spanische Verfassung und die spanische soziale und kulturelle Realität nachgewiesen werden.

Sie sind von der Teilnahme an den DELE-Prüfungen A2 und höher befreit:

– Staatsangehörige spanischsprachiger Länder oder Territorien,
– Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind,
– Personen mit gerichtlich geänderter Geschäftsfähigkeit,
– Personen, die bereits ein DELE-Diplom A2 (oder höher) besitzen, und
– Personen, die bereits ein Grund- (A2), Mittelstufen- (B1) oder Oberstufenzertifikat (B2) der offiziellen Sprachschulen besitzen.

Sie können von der Teilnahme an den DELE-Prüfungen befreit werden, sofern sie dies nachweisen können und das spanische Justizministerium dies beschließt:

– Personen mit Lernstörungen oder -schwierigkeiten von mehr als 65%.
– Personen, die einen in Spanien und in spanischer Sprache absolvierten Abschluss der Mittelstufe oder eines höheren Niveaus haben.
– Personen, die die obligatorische Sekundarschulausbildung in Spanien absolviert haben.
Teilweise Befreiung
– Personen, die nicht lesen und schreiben können

Wenn eine der persönlichen Angaben in Ihrer Anmeldung einen Fehler enthält, sollten Sie so schnell wie möglich eine Korrektur beim Instituto Cervantes User Service Centre (CAU) beantragen und, nachdem Sie das Thema „Antrag auf Änderung der persönlichen Angaben“ ausgewählt haben, die vorzunehmende Änderung im Textfeld des Formulars angeben.

Vergessen Sie nicht, das Kästchen anzukreuzen, das es dem Instituto Cervantes erlaubt, Ihre Daten in Ihrem Namen zu erfassen, damit es überprüfen kann, ob die Voraussetzungen für die beantragte Änderung der persönlichen Daten erfüllt sind.

Sie müssen den Lichtbildausweis beifügen, mit dem Sie sich im Prüfungszentrum ausweisen werden, um die DELE-Prüfungen abzulegen. Wenn Sie die DELE A2-Prüfung in Spanien zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz ablegen, müssen Sie sich mit Ihrer NIE anmelden.

Sie können mit Visa und Mastercard Kredit- und Debitkarten elektronisch bezahlen. Das Instituto Cervantes fordert keine Informationen über Ihre Karte an und speichert diese auch nicht, sondern delegiert diese Aktion an das Zahlungsportal TPV Virtual Santander Elavon Merchant Services.

Das Instituto Cervantes stellt Leitfäden für DELE-Kandidaten zur Verfügung, die grundlegende Informationen über die Beschreibung und die DELE-Prüfungsunterlagen enthalten.

Am Tag der DELE-Prüfung werden die drei DELE-Prüfungsaufgaben (Leseverstehen, Hörverstehen, schriftlicher Ausdruck und Interaktion) ab 9:00 Uhr in allen Prüfungszentren auf der ganzen Welt abgelegt. Sollte das Instituto Cervantes aufgrund außergewöhnlicher Umstände beschließen, den Zeitplan für die Prüfungsdurchführung zu ändern, wird es alle angemeldeten Kandidaten rechtzeitig darüber informieren. Die Prüfung zum mündlichen Ausdruck und zur Interaktion kann am Tag der schriftlichen Prüfung oder an einem früheren oder späteren Tag oder zu dem vom Prüfungszentrum festgelegten Zeitplan abgelegt werden. Die Kandidaten sollten daher auf die Ankündigung ihres Prüfungszentrums achten.

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